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Ausbildungszulagen: Wenn das Geld nicht dort ankommt, wo es gebraucht wird

  • 11. März
  • 3 Min. Lesezeit

Ein Einzelfall für die Gesellschaft – Eine Erfahrung die unter Careleaver:innen nicht ungewöhnlich ist. 

Viele Careleaver:innen wissen nicht, dass ihnen Ausbildungszulagen zustehen – oder dass sie diese direkt einfordern können. Wenn das Geld weiterhin an die Eltern ausbezahlt wird, obwohl junge Erwachsene selbstständig leben, entsteht unnötige Abhängigkeit. Wir zeigen, welche Möglichkeiten es gibt und wie eine Drittauszahlung beantragt werden kann. 


Drittauszahlung als Möglichkeit für Careleaver:innen 

In Gesprächen mit Careleaver:innen klären wir immer wieder über ein Thema auf, das vielen nicht bekannt ist: Ausbildungszulagen. 


Uns fällt auf, dass Ausbildungszulagen häufig weiterhin an die Eltern ausbezahlt werden – auch dann, wenn junge Erwachsene längst selbstständig leben und keinen Kontakt mehr zu ihrer Herkunftsfamilie haben. 


Wie kommt es dazu? 

Besonders häufig betrifft es Careleaver:innen, die: 


  • während ihrer Ausbildung 18 Jahre alt werden 

  • sich gegen eine freiwillige Beistandschaft entscheiden 

  • aus der Institution ausziehen 

  • eine Ausbildung beginnen oder fortsetzen 


In diesen Situationen laufen die Ausbildungszulagen oft weiterhin über die Eltern – ohne dass die jungen Erwachsenen darüber informiert sind. 


Warum werden Ausbildungszulagen nicht eingefordert? 

Die Gründe, weshalb Ausbildungszulagen nicht eingefordert werden, sind vielfältig. Viele Careleaver:innen wissen zunächst nicht, dass ihnen Ausbildungszulagen zustehen. Andere haben keinen oder nur belastenden Kontakt zu ihren Eltern, weshalb sie das Thema bewusst meiden. Für manche bedeutet eine Kontaktaufnahme emotionalen Stress oder eine erneute Konfrontation mit schwierigen familiären Dynamiken. Hinzu kommt, dass vielen nicht bekannt ist, dass eine Drittauszahlung direkt bei der zuständigen Ausgleichskasse beantragt werden kann. In unserer Praxis haben wir zudem Fälle erlebt, in denen entsprechende Gesuche zunächst abgelehnt wurden – obwohl die Careleaver:innen einen eigenen Wohnsitz nachweisen konnten. 


Was ist wichtig zu wissen? 

Wenn du volljährig bist und selbstständig lebst, kannst du prüfen, ob eine Drittauszahlung der Ausbildungszulagen möglich ist. In vielen Fällen ist dafür kein Kontakt mit den Eltern notwendig. 


Der erste Schritt ist, herauszufinden, welche Ausgleichskasse zuständig ist: 


Anschliessend kann ein Gesuch um Drittauszahlung eingereicht werden: 


Je klarer die eigene Wohn- und Ausbildungssituation dokumentiert ist, desto besser kann das Gesuch geprüft werden. Gerne stellen wir dir eine Vorlage zur Verfügung, die du auf dich anpassen und dem Gesuch beilegen kannst.  

👉



Wie wir als regionales Netzwerk unterstützen 

Im vergangenen Jahr konnten wir in der Zentralschweiz zwei Careleaver:innen dabei begleiten, ihr Recht auf Drittauszahlung erfolgreich geltend zu machen. Dabei unterstützen wir beim Klären der Zuständigkeiten, beim Formulieren des Gesuchs und bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen. 


Solche Situationen sind kein Einzelfall. Immer wieder stellen wir fest, dass Ausbildungszulagen nicht dort ankommen, wo sie für die Ausbildung tatsächlich benötigt werden. 


Ausbildungszulagen sind dafür vorgesehen, junge Menschen in ihrer Ausbildung zu unterstützen. Sie sollen Stabilität ermöglichen – nicht zusätzliche Abhängigkeiten oder finanzielle Unsicherheit schaffen. 


Was diese Fälle deutlich machen 

Sie zeigen in erster Linie ein Informationsdefizit auf. Viele volljährige Careleaver:innen wissen nicht, dass Ausbildungszulagen weiterhin ausgerichtet werden – und dass eine Drittauszahlung möglich ist. Gleichzeitig werden junge Erwachsene nicht systematisch darauf hingewiesen, welche Schritte notwendig wären, um ihre Ansprüche geltend zu machen. 


Gerade im Übergang in die Selbstständigkeit fehlt oft eine erwachsene Bezugsperson, die auf solche Rechte aufmerksam macht oder administrative Verfahren begleitet. Dadurch entstehen finanzielle Unsicherheiten, die vermeidbar wären. 


Darüber hinaus stellt sich eine grundsätzliche Frage: Wenn die besondere Lebensrealität von Careleaver:innen statistisch erfasst und strukturell sichtbar wäre, könnten Unterstützungsleistungen differenzierter gesteuert werden.


Eine nationale Datengrundlage würde keine Einzelfälle automatisch lösen – sie könnte jedoch dazu beitragen, administrative Prozesse so weiterzuentwickeln, dass berechtigte Ansprüche nicht erst auf Antrag und nach erheblichem Aufwand geklärt werden müssen. 


Für Careleaver:innen bedeutet das: Es lohnt sich, die eigenen Rechte prüfen zu lassen. Für Fachpersonen bedeutet es: Sensibilisierung und frühzeitige Information sind zentral, damit Unterstützung dort ankommt, wo sie vorgesehen ist. 


  • Bist du selbst in einer ähnlichen Situation? Melde dich bei uns – du musst solche Fragen nicht allein klären. 


  • Begleitest du als Fachperson Careleaver:innen? Gerne kannst du bei Fragen auf uns zukommen.  


Es ist Aufgabe von Fachpersonen, Verwaltung und Politik, Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass berechtigte Ansprüche nicht erst erkämpft werden müssen, sondern selbstverständlich wirksam werden. 


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