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Wenn das System von Familie ausgeht – und Biografien anders verlaufen

  • 8. März
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 11. März

Ein Einzelfall für die Gesellschaft – Eine Erfahrung die unter Careleaver:innen nicht ungewöhnlich ist. 

Dieser Fall aus der Zentralschweiz zeigt exemplarisch, wie gesetzliche Regelungen Careleaver:innen betreffen könne. Auch Jahre nach dem Austritt aus einer Institution oder Pflegefamilie.  


Eine biografische Realität trifft auf rechtliche Vorgaben 

Ein Careleaver aus der Zentralschweiz wurde bereits in seiner frühen Kindheit ausserfamiliär untergebracht. Bis zum Abschluss seiner Ausbildung lebte er nicht bei seiner Herkunftsfamilie. Der Kontakt zu seinem Vater war über die Jahre brüchig und belastend. Eine tragende Beziehung entstand nie. 


Im vergangenen Jahr verstarb sein Vater. 


Obwohl keine enge Beziehung bestand und die Erbschaft bewusst ausgeschlagen wurde, wurde er von den Behörden als zuständige Ansprechperson geführt. Die Organisation der Kremation und Bestattung wurde als selbstverständlich vorausgesetzt. 


Der gesellschaftliche Druck wirkt still – aber stark. 

Es wird nicht gefragt, ob man diese Rolle übernehmen möchte. Man organisiert. Man funktioniert. Man stellt eigene Bedürfnisse zurück. 


Dann kam die Rechnung. Ein Schlag in die Magengrube. “Wie kann es sein, dass ich für einen Mann bezahlen soll, der nie anwesend war? Der nie Verantwortung übernommen hat?” 


Die rechtliche Ausgangslage 

Der Vater bezog wirtschaftliche Sozialhilfe. Mit dem Tod endet diese Unterstützung. Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung gelten Bestattungskosten als familiäre Pflicht – selbst dann, wenn die Erbschaft ausgeschlagen wird. 


Rechtlich ist die Lage klar. 

Biografisch jedoch nicht immer. 


Das System geht in solchen Konstellationen von funktionierenden familiären Beziehungen aus. Die besondere Lebensrealität von Careleaver:innen wird dabei oft nicht mitgedacht. 


Die Diskrepanz zwischen Gesetz und Biografie 

Erwachsene Kinder, die aufgrund psychischer Belastung oder Suchtproblematik der Eltern ausserfamiliär aufwachsen mussten, werden im Todesfall dennoch vollständig in die Verantwortung genommen – unabhängig von Beziehung, Belastung oder fehlender Unterstützung über Jahre hinweg. 


Solche Fälle sind unter Careleaver:innen keine Ausnahme. Eine nationale Statistik würde keine Einzelfälle automatisch lösen. Sie könnte jedoch dazu beitragen, strukturelle Muster sichtbar zu machen und Sensibilität für solche Konstellationen zu erhöhen. 


Wie wir als regionales Netzwerk unterstützen 

Wir analysieren strukturelle Zusammenhänge, bringen unsere Erfahrungsexpertise ein und suchen den konstruktiven Dialog mit Behörden.


Gemeinsam mit dem Careleaver formulierten wir ein sachlich begründetes Erlassgesuch zur Übernahme der Kremations- und Bestattungskosten. Dabei verwiesen wir auf aktuelle Forschungsarbeiten zur strukturellen Benachteiligung von Careleaver:innen, insbesondere auf das Argumentarium des Kompetenzzentrums Leaving Care (2020), das die besondere Ausgangslage dieser jungen Erwachsenen dokumentiert. 


Die zuständige Gemeinde folgte dieser Begründung und übernahm die Kosten. 

Dieser Entscheid entlastet einen einzelnen Careleaver und er zeigt auch, dass differenzierte Betrachtung möglich ist.  


  • Bist du selbst in einer ähnlichen Situation? Melde dich bei uns – du musst solche Fragen nicht allein klären. 


  • Begleitest du als Fachperson Careleaver:innen? Gerne kannst du bei Fragen auf uns zukommen.  


Solche Fälle zeigen, wie wichtig es ist, Leaving Care auch über den Austritt hinaus mitzudenken.


Übergänge enden nicht mit dem Auszug. Sie wirken weiter. 


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